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BAG, 07.11.1990 - 2 AZR 225/90 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Wirksamkeit einer Kündigung bei fehlender Anhörung des Betriebsrats eines einheitlichen Betriebes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Bonn, 23.08.1989 - 4 Ca 898/89
- LAG Köln, 23.03.1990 - 1 Sa 1002/89
- BAG, 07.11.1990 - 2 AZR 225/90
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 14.09.1988 - 7 ABR 10/87
Gemeinsamer Betrieb von zwei Unternehmen
Auszug aus BAG, 07.11.1990 - 2 AZR 225/90
Sie ist dann anzunehmen, wenn die Arbeitgeberfunktionen im Bereich der sozialen und personellen Angelegenheiten von einem Leitungsapparat der beteiligten Unternehmen wahrgenommen werden, nicht aber auch die unternehmerischen Funktionen im Bereich der wirtschaftlichen Angelegenheiten (vgl. BAGE 52, 325 = AP Nr. 5 zu § 1 BetrVG 1972; BAG Beschluß vom 29. Januar 1987 - 6 ABR 23/85 - AP Nr. 6 zu § 1 BetrVG 1972 und BAGE 59, 319 = AP Nr. 9 zu § 1 BetrVG 1972). - BAG, 07.08.1986 - 6 ABR 57/85
Voraussetzungen eines einheitlichen Betriebes mehrerer Unternehmer
Auszug aus BAG, 07.11.1990 - 2 AZR 225/90
Sie ist dann anzunehmen, wenn die Arbeitgeberfunktionen im Bereich der sozialen und personellen Angelegenheiten von einem Leitungsapparat der beteiligten Unternehmen wahrgenommen werden, nicht aber auch die unternehmerischen Funktionen im Bereich der wirtschaftlichen Angelegenheiten (vgl. BAGE 52, 325 = AP Nr. 5 zu § 1 BetrVG 1972; BAG Beschluß vom 29. Januar 1987 - 6 ABR 23/85 - AP Nr. 6 zu § 1 BetrVG 1972 und BAGE 59, 319 = AP Nr. 9 zu § 1 BetrVG 1972). - BAG, 29.01.1987 - 6 ABR 23/85
Gemeinsamer Betrieb durch drei Unternehmen - Verfolgung des unternehmerischen …
Auszug aus BAG, 07.11.1990 - 2 AZR 225/90
Sie ist dann anzunehmen, wenn die Arbeitgeberfunktionen im Bereich der sozialen und personellen Angelegenheiten von einem Leitungsapparat der beteiligten Unternehmen wahrgenommen werden, nicht aber auch die unternehmerischen Funktionen im Bereich der wirtschaftlichen Angelegenheiten (vgl. BAGE 52, 325 = AP Nr. 5 zu § 1 BetrVG 1972; BAG Beschluß vom 29. Januar 1987 - 6 ABR 23/85 - AP Nr. 6 zu § 1 BetrVG 1972 und BAGE 59, 319 = AP Nr. 9 zu § 1 BetrVG 1972).
- BAG, 12.05.2005 - 2 AZR 149/04
Zuständigkeit des Betriebsrats des Beschäftigungsbetriebs oder der …
Der Arbeitgeber muss den Betriebsrat desjenigen Betriebs anhören, zu dessen Belegschaft der zu kündigende Arbeitnehmer gehört (BAG 7. November 1990 - 2 AZR 225/90 - Bitter NZA Beil. 3/1991 S. 16, 17;… Richardi/Thüsing BetrVG 9. Aufl. § 102 Rn. 32). - LAG Hessen, 22.01.2004 - 9 TaBV 71/03
Vorliegen oder Nichtvorliegen eines gemeinsamen Betriebes; Zulässigkeit einer …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - ArbG Solingen, 28.07.2004 - 2 Ca 552/04
Nichtigkeit einer ordentlichen Kündigung wegen der Unterzeichnung mit einer …
Das ist auch der Fall, wenn Arbeitnehmer eines Unternehmens mit Arbeitnehmern eines anderen Unternehmens einen gemeinsamen Betrieb bilden, jedoch nicht an der Wahl des Betriebsrat beteiligt worden sind (…KSchR-Kittner, 6. Aufl. 2004, § 102 BetrVG Rn. 122;… KR-Etzel, 7. Aufl. 2004, § 102 BetrVG Rn. 46; s. auch BAG vom 7.11.1990 - 2 AZR 225/90, RzK III 1a Nr. 47).