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   BAG, 07.11.1990 - 2 AZR 225/90   

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https://dejure.org/1990,8718
BAG, 07.11.1990 - 2 AZR 225/90 (https://dejure.org/1990,8718)
BAG, Entscheidung vom 07.11.1990 - 2 AZR 225/90 (https://dejure.org/1990,8718)
BAG, Entscheidung vom 07. November 1990 - 2 AZR 225/90 (https://dejure.org/1990,8718)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 14.09.1988 - 7 ABR 10/87

    Gemeinsamer Betrieb von zwei Unternehmen

    Auszug aus BAG, 07.11.1990 - 2 AZR 225/90
    Sie ist dann anzunehmen, wenn die Arbeitgeberfunktionen im Bereich der sozialen und personellen Angelegenheiten von einem Leitungsapparat der beteiligten Unternehmen wahrgenommen werden, nicht aber auch die unternehmerischen Funktionen im Bereich der wirtschaftlichen Angelegenheiten (vgl. BAGE 52, 325 = AP Nr. 5 zu § 1 BetrVG 1972; BAG Beschluß vom 29. Januar 1987 - 6 ABR 23/85 - AP Nr. 6 zu § 1 BetrVG 1972 und BAGE 59, 319 = AP Nr. 9 zu § 1 BetrVG 1972).
  • BAG, 07.08.1986 - 6 ABR 57/85

    Voraussetzungen eines einheitlichen Betriebes mehrerer Unternehmer

    Auszug aus BAG, 07.11.1990 - 2 AZR 225/90
    Sie ist dann anzunehmen, wenn die Arbeitgeberfunktionen im Bereich der sozialen und personellen Angelegenheiten von einem Leitungsapparat der beteiligten Unternehmen wahrgenommen werden, nicht aber auch die unternehmerischen Funktionen im Bereich der wirtschaftlichen Angelegenheiten (vgl. BAGE 52, 325 = AP Nr. 5 zu § 1 BetrVG 1972; BAG Beschluß vom 29. Januar 1987 - 6 ABR 23/85 - AP Nr. 6 zu § 1 BetrVG 1972 und BAGE 59, 319 = AP Nr. 9 zu § 1 BetrVG 1972).
  • BAG, 29.01.1987 - 6 ABR 23/85

    Gemeinsamer Betrieb durch drei Unternehmen - Verfolgung des unternehmerischen

    Auszug aus BAG, 07.11.1990 - 2 AZR 225/90
    Sie ist dann anzunehmen, wenn die Arbeitgeberfunktionen im Bereich der sozialen und personellen Angelegenheiten von einem Leitungsapparat der beteiligten Unternehmen wahrgenommen werden, nicht aber auch die unternehmerischen Funktionen im Bereich der wirtschaftlichen Angelegenheiten (vgl. BAGE 52, 325 = AP Nr. 5 zu § 1 BetrVG 1972; BAG Beschluß vom 29. Januar 1987 - 6 ABR 23/85 - AP Nr. 6 zu § 1 BetrVG 1972 und BAGE 59, 319 = AP Nr. 9 zu § 1 BetrVG 1972).
  • BAG, 12.05.2005 - 2 AZR 149/04

    Zuständigkeit des Betriebsrats des Beschäftigungsbetriebs oder der

    Der Arbeitgeber muss den Betriebsrat desjenigen Betriebs anhören, zu dessen Belegschaft der zu kündigende Arbeitnehmer gehört (BAG 7. November 1990 - 2 AZR 225/90 - Bitter NZA Beil. 3/1991 S. 16, 17; Richardi/Thüsing BetrVG 9. Aufl. § 102 Rn. 32).
  • LAG Hessen, 22.01.2004 - 9 TaBV 71/03

    Vorliegen oder Nichtvorliegen eines gemeinsamen Betriebes; Zulässigkeit einer

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  • ArbG Solingen, 28.07.2004 - 2 Ca 552/04

    Nichtigkeit einer ordentlichen Kündigung wegen der Unterzeichnung mit einer

    Das ist auch der Fall, wenn Arbeitnehmer eines Unternehmens mit Arbeitnehmern eines anderen Unternehmens einen gemeinsamen Betrieb bilden, jedoch nicht an der Wahl des Betriebsrat beteiligt worden sind (KSchR-Kittner, 6. Aufl. 2004, § 102 BetrVG Rn. 122; KR-Etzel, 7. Aufl. 2004, § 102 BetrVG Rn. 46; s. auch BAG vom 7.11.1990 - 2 AZR 225/90, RzK III 1a Nr. 47).
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